Der EU-Digitale Omnibus: Was Geschäftsleitungen jetzt wissen müssen – und warum Datenschützer besonders genau hinschauen
Der digitale Omnibus der EU: Warum ein guter Datenschützer für Geschäftsleitungen jetzt entscheidend wird
Mit dem digitalen Omnibus hat die EU im November 2025 ein Legislativpaket vorgelegt, das das europäische Digitalrecht grundlegend umbaut. Für viele Geschäftsleitungen klingt das zunächst nach Entlastung: weniger Bürokratie, bessere Harmonisierung, schlankere Prozesse.
Was dabei oft übersehen wird:
Der digitale Omnibus macht den Datenschützer nicht weniger wichtig – sondern deutlich wichtiger.
Nicht als Verhinderer, sondern als strategischen Sparringspartner der Geschäftsleitung.
Der digitale Omnibus verändert die Spielregeln – nicht die Verantwortung
Der digitale Omnibus ist kein einzelnes Gesetz. Er bündelt Änderungen an zentralen Regelwerken wie DSGVO, AI Act, NIS2, DORA und ePrivacy. Ziel ist es, Überschneidungen zu reduzieren und die Anwendung zu vereinfachen.
Für Geschäftsleitungen entsteht dadurch ein Trugschluss: weniger Regeln bedeuten weniger Risiko.
In Wahrheit passiert das Gegenteil.
Der digitale Omnibus verlagert Verantwortung von klaren Checklisten hin zu Abwägungen, Bewertungen und Risikoentscheidungen. Genau hier wird der Datenschützer entscheidend.
Warum Geschäftsleitungen ohne starken Datenschützer falsch liegen
Bisher war Datenschutz für viele Unternehmen eine operative Pflicht: Prozesse dokumentieren, Anfragen beantworten, Vorfälle melden. Der digitale Omnibus verschiebt den Fokus.
Künftig geht es stärker um Fragen wie:
Wann ist eine Auskunftsanfrage unverhältnismäßig?
Wie werden Datenschutz- und Cybervorfälle richtig priorisiert?
Wie greifen DSGVO, KI-Regulierung und IT-Sicherheit ineinander?
Diese Fragen lassen sich nicht automatisieren.
Sie erfordern Erfahrung, Kontext und unternehmerisches Verständnis.
Ein Datenschützer wird damit vom Pflichterfüller zum Risikoberater der Geschäftsleitung.
DSGVO im digitalen Omnibus: Weniger Vorgaben, mehr Entscheidungsspielraum
Die DSGVO bleibt bestehen, wird durch den digitalen Omnibus aber an sensiblen Stellen angepasst. Besonders relevant für Geschäftsleitungen ist der Umgang mit Betroffenenrechten und Meldepflichten.
Der digitale Omnibus adressiert ausdrücklich exzessive Auskunftsanfragen. Unternehmen sollen mehr Spielraum bekommen, unverhältnismäßige Anfragen zurückzuweisen. Das reduziert Aufwand – erhöht aber das Haftungsrisiko bei Fehlentscheidungen.
Hier trennt sich die Spreu vom Weizen:
Ein guter Datenschützer erkennt, wann Vereinfachung sinnvoll ist – und wann sie gefährlich wird.
Einheitliche Meldestelle: Entlastung für Unternehmen, neue Risiken für Entscheidungen
Mit dem digitalen Omnibus soll eine zentrale EU-Meldestelle für Datenschutz- und Cybersecurity-Vorfälle eingeführt werden. Für Geschäftsleitungen bedeutet das weniger Mehrfachmeldungen und klarere Prozesse.
Gleichzeitig entstehen neue Fragen:
Welche Vorfälle sind meldepflichtig?
Welche Informationen werden zentral verarbeitet?
Wie wirkt sich das auf Haftung und Aufsicht aus?
Ein Datenschützer, der nur Gesetze abliest, hilft hier nicht weiter.
Gefragt ist ein Datenschützer, der Risiken einordnet und Entscheidungen vorbereitet.
KI, Tracking, Datenwirtschaft: Warum Datenschutz strategischer wird
Der digitale Omnibus betrifft nicht nur klassische Datenschutzthemen. Änderungen am AI Act, an ePrivacy und am Datenrecht führen dazu, dass Datenschutz immer stärker mit IT, Produktentwicklung und Strategie verzahnt ist.
Für Geschäftsleitungen heißt das:
Datenschutz ist kein isoliertes Compliance-Thema mehr, sondern Teil der digitalen Wertschöpfung.
Ein moderner Datenschützer muss:
technische Entwicklungen verstehen
regulatorische Graubereiche erklären
wirtschaftliche Auswirkungen einschätzen
Ohne diese Kompetenz wird Datenschutz zum Bremsklotz.
Mit ihr wird er zum Wettbewerbsvorteil.
Der digitale Omnibus macht den Datenschützer zum Entscheider-Berater
Der größte Fehler, den Geschäftsleitungen jetzt machen können, ist zu glauben, der digitale Omnibus reduziere die Bedeutung des Datenschutzes.
Tatsächlich verschiebt er sie:
weg von starren Vorgaben
hin zu Verantwortung, Bewertung und Strategie
Damit steigt der Wert eines guten Datenschützers erheblich.
Nicht als Kostenstelle, sondern als Absicherung gegen Fehlentscheidungen, Reputationsschäden und regulatorische Risiken.
Fazit: Der digitale Omnibus ist kein Entlastungspaket – sondern ein Stresstest für den Datenschützer
Der digitale Omnibus der EU vereinfacht Gesetze, aber er vereinfacht keine Entscheidungen. Für Geschäftsleitungen wird es entscheidend sein, einen Datenschützer zu haben, der den Überblick behält, Risiken einordnet und Klarheit schafft.
Unternehmen, die den Datenschutz jetzt kleinreden, werden ihn später teuer bezahlen.
Unternehmen, die ihren Datenschützer strategisch einbinden, verschaffen sich einen Vorsprung.